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Fliesen

Rutschfestigkeit von Fliesen: R-Klassen für Bad, Terrasse und Gewerbe

14. Juli 20269 Min. Lesezeit

R9 bis R13 und die Bewertungsgruppen A, B und C messen zwei völlig verschiedene Dinge und werden trotzdem ständig verwechselt. Der Beitrag trennt beide Systeme und zeigt, wofür welcher Kennwert überhaupt gilt.

„Welche R-Klasse brauche ich fürs Bad?“ ist eine der häufigsten Fragen im Fliesenverkauf – und sie enthält bereits einen Denkfehler. Die R-Klassen beschreiben das Verhalten eines Bodenbelags unter Schuhen und mit Öl als Gleitmittel. Für einen Duschbereich, den man barfuß und mit Seifenwasser betritt, ist das schlicht das falsche Prüfverfahren. Dafür gibt es ein zweites System mit den Bewertungsgruppen A, B und C. Beide Kennwerte stehen oft nebeneinander im Datenblatt, sie lassen sich aber nicht ineinander umrechnen und nicht gegeneinander austauschen. Dieser Beitrag trennt sie sauber – und benennt am Ende, was ein Kennwert grundsätzlich nicht leisten kann.

Zwei Systeme, ein Missverständnis

Beide Verfahren arbeiten mit derselben Grundidee, der schiefen Ebene: Eine Prüfperson begeht eine Fläche, die kontinuierlich steiler gestellt wird, bis sicheres Gehen nicht mehr möglich ist. Der erreichte Neigungswinkel ist das Ergebnis. Alles Weitere unterscheidet sich – und zwar in genau den Punkten, auf die es ankommt.

Beim beschuhten Verfahren, historisch nach DIN 51130 geprüft, trägt die Prüfperson genormte Sicherheitsschuhe, und als Gleitmittel dient Motoröl. Zielgruppe sind Arbeitsräume und betriebliche Verkehrswege. Beim Barfußverfahren, historisch nach DIN 51097, geht die Prüfperson barfuß, und die Fläche wird laufend mit einer Seifenlösung benetzt. Zielgruppe sind nassbelastete Barfußbereiche wie Duschen, Schwimmbadumgänge und Umkleiden. Unterschiedliches Schuhwerk, unterschiedliches Gleitmittel, unterschiedlicher Anwendungsfall – deshalb ergibt der Satz „R 10 reicht für die Dusche“ ohne Zusatzangabe keinen Sinn.

Die beiden Systeme im direkten Vergleich:

  • R 9 bis R 13: beschuhte Prüfung, Gleitmittel Motoröl, gedacht für Arbeitsräume und betriebliche Verkehrswege
  • Bewertungsgruppen A, B, C: barfüßige Prüfung, Gleitmittel Seifenlösung, gedacht für nassbelastete Barfußbereiche
  • Ergänzend zu den R-Gruppen: der Verdrängungsraum V 4 bis V 10 für Bereiche mit größeren Mengen gleitfördernder Stoffe
  • Keine Umrechnung: Ein Belag kann in einem System gut und im anderen schwach abschneiden – beide Werte sind separat zu prüfen

Dass ein Belag beide Angaben trägt, ist deshalb weder Zufall noch Marketing, sondern der Normalfall bei Produkten, die in Bädern und Nassbereichen eingesetzt werden. Fehlt eine der beiden Angaben im Datenblatt, heißt das nicht, dass der Belag schlecht abschneidet – es heißt in der Regel, dass für dieses System keine Prüfung vorliegt. Für eine Fläche, deren Anforderung genau in diesem System definiert ist, lässt sich ein solches Produkt dann nicht belastbar begründen.

Normenrechtlich hat sich seit Ende 2021 etwas geändert, was in Datenblättern noch nicht überall abgebildet ist. Mit der Veröffentlichung der DIN EN 16165 wurden die nationalen Prüfnormen DIN 51130 und DIN 51097 zurückgezogen; die Prüfverfahren finden sich nun in den Anhängen der europäischen Norm, die Klassifizierung in R-Gruppen und Bewertungsgruppen in deren nationalen Anhängen. Die Bezeichnungen R 9 bis R 13 und A, B, C sind also weiterhin gebräuchlich, ihre normative Grundlage hat sich aber verschoben. Zugleich verweisen einige Regelwerke, die die Anforderungen festlegen, teilweise noch auf die zurückgezogenen Normen. Für die Praxis heißt das vor allem eines: Prüfen Sie, auf welche Norm und welche Fassung sich eine Angabe im konkreten Datenblatt bezieht.

R-Klassen im Detail: R9 bis R13

Die R-Gruppen bilden den gemessenen Neigungswinkel im beschuhten Verfahren in fünf Stufen ab. R 9 entspricht einem Winkel über 6 bis 10 Grad, R 10 über 10 bis 19 Grad, R 11 über 19 bis 27 Grad, R 12 über 27 bis 35 Grad und R 13 mehr als 35 Grad. Der Sprung von R 9 auf R 13 ist also erheblich – und er ist kein reiner Sicherheitsgewinn, sondern ein Tausch: Je gröber die Oberfläche, desto besser der Halt und desto aufwendiger die Reinigung.

Ergänzend gibt es den Verdrängungsraum, angegeben als V 4, V 6, V 8 oder V 10. Er beschreibt das Hohlraumvolumen unterhalb der Gehebene – etwa durch Noppen, Rillen oder eine offene Struktur –, in das Flüssigkeiten und Feststoffe ausweichen können. Diese Angabe ist dort relevant, wo größere Mengen gleitfördernder Stoffe anfallen, etwa in Lebensmittelbetrieben oder in Außenbereichen mit stehendem Wasser. Ein Belag kann dadurch eine niedrigere R-Gruppe mit einem definierten Verdrängungsraum kombinieren, statt allein über eine gröbere Oberfläche zu gehen.

Wo welche R-Gruppe gefordert ist, steht nicht in der Prüfnorm, sondern im Arbeitsschutzrecht: in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 „Fußböden“ und in der DGUV Regel 108-003. Deren Anhänge ordnen Arbeitsbereichen Bewertungsgruppen zu. Beispielhaft genannt werden dort etwa Eingangsbereiche innen und Toilettenräume mit R 9, Umkleide- und Waschräume sowie Garagen ohne Witterungseinfluss mit R 10, Außenbereiche und Parkflächen im Freien mit R 11 oder R 10 mit Verdrängungsraum V 4, und gastronomische Küchen mit R 12. Die Listen sind nicht abschließend; nicht aufgeführte Bereiche sind sinngemäß einzuordnen, und die Verwendung einer höheren Gruppe ist zulässig. Maßgeblich ist immer die jeweils aktuelle Fassung des Regelwerks.

Nicht jede Rutschhemmung entsteht dabei über die sichtbare Struktur. Bei Feinsteinzeug wird sie in der Regel über die Oberflächenbeschaffenheit der Fliese selbst erzeugt – strukturiert, geschliffen oder mit einer entsprechenden Glasur. Nachträglich aufgebrachte Beschichtungen oder chemische Behandlungen verändern das Prüfergebnis und sind damit auch nicht durch den ursprünglichen Kennwert des Produkts gedeckt. Wer eine Fläche nachträglich behandeln lässt, sollte sich die veränderten Eigenschaften vom Ausführenden bestätigen lassen, statt sich weiter auf das alte Datenblatt zu berufen.

Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen: Diese Anforderungen gelten für Arbeitsstätten. Für ein privates Wohnbad, eine private Terrasse oder einen privaten Hauswirtschaftsraum gibt es keine entsprechende gesetzliche Vorgabe. Die Tabellen sind dort trotzdem nützlich – als Erfahrungswerte, nicht als Pflicht.

Bewertungsgruppen A, B und C für Nassbarfußbereiche

Das zweite System kennt nur drei Stufen und einen klar umrissenen Anwendungsbereich: Flächen, die barfuß und nass betreten werden. Die Bewertungsgruppen entsprechen Mindestneigungswinkeln im Barfußverfahren – Gruppe A ab etwa 12 Grad, Gruppe B ab etwa 18 Grad, Gruppe C ab etwa 24 Grad. A ist die geringste, C die höchste Anforderung.

Die Zuordnung zu den Einsatzbereichen findet sich in der DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“. Gruppe A gilt dort für weitgehend trockene Barfußgänge, Sammelräume und Umkleiden. Gruppe B ist für Duschräume, Beckenumgänge und nicht überwiegend trockene Saunabereiche vorgesehen. Gruppe C betrifft die kritischsten Flächen – ins Wasser führende Treppen, geneigte Beckenrandbereiche und Durchschreitebecken. Diese Systematik stammt aus dem Bäderbau; sie ist deshalb auf öffentliche und gewerbliche Anlagen zugeschnitten und für private Bäder nicht verpflichtend.

Trotzdem ist sie im Privatbad der sinnvollere Bezugswert als jede R-Klasse, weil sie die tatsächliche Nutzung abbildet. Bezeichnend ist, dass auch die Norm für barrierefreie Wohnungen für den Duschplatz beide Angaben nennt – Bewertungsgruppe B für den Barfußbereich und R 10 für die beschuhte Nutzung. Wer barrierefrei plant, findet die zugehörigen Zusammenhänge in unserem Beitrag zum barrierefreien Bad nach DIN 18040-2.

Welche Klasse wofür sinnvoll ist

Für ein privates Bad lässt sich die Frage nach Zonen beantworten. Der trockene Bereich des Bades – vor Waschtisch und WC – wird üblicherweise mit Belägen ausgeführt, die im unteren Bereich der Skala liegen; hier hat gute Reinigbarkeit Vorrang, weil das Rutschrisiko bei trockenem Boden gering ist. Für die Duschfläche selbst ist ein Belag mit ausgewiesener Barfuß-Bewertung die naheliegende Wahl, weil dort barfuß, nass und mit Seife gegangen wird. Wer beides in einer durchgehenden Fläche vereinen will, muss den Kompromiss bewusst treffen: Eine Oberfläche, die in der Dusche sicheren Halt bietet, ist im gesamten Bad spürbar schwerer zu reinigen. Passende Bodenbeläge für beide Zonen finden Sie in unserem Sortiment an Bodenfliesen.

Im Außenbereich verschiebt sich die Logik. Terrassen, Balkone und Wege werden beschuht begangen, sind aber Regen, Laub, Frost und Algenbewuchs ausgesetzt. Für Arbeitsstätten sieht das Regelwerk im Freien liegende Verkehrs- und Parkflächen typischerweise bei R 11 oder R 10 mit Verdrängungsraum V 4 vor – ein brauchbarer Orientierungswert auch für private Terrassen, ohne dass dort eine Pflicht bestünde. Genauso wichtig wie die Rutschhemmung ist im Außenbereich allerdings die Frostbeständigkeit des Materials und der Aufbau darunter; dazu haben wir einen eigenen Beitrag über frostbeständige Fliesen für Terrasse und Balkon geschrieben. Eine Auswahl geeigneter Formate finden Sie unter Terrassenplatten.

Im gewerblichen Objekt ist die Frage keine Geschmacksfrage mehr. Wer eine Arbeitsstätte betreibt, muss die Gefährdung beurteilen und den Boden entsprechend auswählen – dokumentiert, und in der Fassung des Regelwerks, die zum Zeitpunkt gilt. Verkaufsraum, Küche, Kühlbereich, Anlieferung und Sanitärräume eines einzigen Objekts können dabei in ganz unterschiedlichen Gruppen landen. Ansprechpartner sind hier die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Fachplaner und die zuständige Berufsgenossenschaft, nicht der Materiallieferant.

Ein praktisches Detail ist dabei der Übergang zwischen Flächen unterschiedlicher Rutschhemmung. Wechselt der Belag – etwa vom Außenbereich in den Eingang oder vom Verkaufsraum in die Küche – entsteht genau an dieser Kante eine Gefahrenstelle, weil sich der Halt unter dem Fuß abrupt ändert. Üblich ist deshalb, den Übergang durch eine Zone mit erhöhter Rutschhemmung, durch Sauberlaufflächen oder durch eine ausreichend lange Übergangsstrecke zu entschärfen, statt zwei sehr unterschiedliche Beläge unmittelbar aneinanderstoßen zu lassen. Das ist ein Planungsdetail, kein Produktdetail – und es fällt in der Materialliste erst auf, wenn man gezielt danach sucht.

Was eine Empfehlung nicht leisten kann

Ein Prüfwert beschreibt ein Laborergebnis an einer neuen, sauberen Probe unter definierten Bedingungen. Er beschreibt nicht den Boden, auf dem in drei Jahren jemand ausrutscht. Zwischen beidem liegen Faktoren, die kein Datenblatt abdecken kann: die tatsächlich verwendeten Reinigungsmittel und die Frage, ob sie einen Film hinterlassen, die Reinigungsintervalle, Gefälle und Entwässerung, das Schuhwerk der Nutzer, Verschmutzung von außen, Abnutzung der Oberfläche über die Jahre und im Außenbereich der Algen- und Moosbewuchs. In vielen Schadensfällen ist nicht die Materialwahl das Problem, sondern die Pflege.

Deshalb gilt auch die andere Richtung: Eine höhere Klasse ist nicht automatisch die bessere Entscheidung. Ein stark strukturierter Belag hält Schmutz fest, braucht intensivere Reinigung und kann – wenn diese Reinigung nicht geleistet wird – im Alltag schlechter abschneiden als ein glatterer Belag, der sauber gehalten wird. Für barfuß genutzte Flächen kommt hinzu, dass grobe Strukturen als unangenehm empfunden werden. Die richtige Wahl ist die, die zur realistischen Nutzung und zur realistischen Pflege passt.

Auch das Format spielt hinein, und zwar unabhängig von der geprüften Oberfläche. Fugen unterbrechen eine geschlossene Wasserschicht und geben dem Fuß eine zusätzliche Kante – in nassen Bereichen ist ein kleinteiliger Belag deshalb oft günstiger als eine große, durchgehende Fläche mit demselben Kennwert. Das ist einer der Gründe, warum Duschflächen traditionell in kleinen Formaten oder Mosaik ausgeführt werden. Ein Prüfwert allein bildet diesen Effekt nicht ab, weil er an einer einzelnen Probe ermittelt wird und nicht am verlegten Belag.

Ein letzter, aber wichtiger Punkt: Wir geben zu Rutschhemmung ausschließlich die Kennwerte weiter, die der Hersteller für das jeweilige Produkt ausweist. Eine Zusage, dass ein bestimmter Belag für Ihren konkreten Einsatzfall geeignet oder sicher ist, können und dürfen wir nicht treffen – die Beurteilung des Einzelfalls liegt bei Planer, Betreiber und Arbeitgeber. Wenn Sie für ein Projekt im Kreis Mettmann oder im Raum Düsseldorf die Datenblätter zu konkreten Serien benötigen oder eine Vorauswahl nach vorgegebenen Kennwerten treffen wollen, melden Sie sich bei uns. Bringen Sie die Anforderung mit, die aus Ihrer Planung stammt – dann suchen wir das passende Material dazu.

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